gesichtsbild mit fingerabdruck abgleichen
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Neues System soll in der Schweiz Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgleichen

Das künftige Fingerabdrucksystem soll neben Abdrücken von Fingern und Handflächen auch Gesichtsbilder vergleichen können. Der Bundesrat hat einen Kredit von knapp 25 Millionen Franken für ein neues Projekt gutgeheissen. Er betont, es handle sich nicht um Gesichtserkennung.

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Denn diese sei in der Schweiz verboten, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung vom Donnerstag zu seinem Beschluss vom Vortag. Der Gesichtsbildabgleich erlaubt nur den Vergleich eines Gesichts mit einem bereits registrierten Bild in der polizeilichen Datenbank.

Der Gesichtsbildabgleich sei also eine ergänzende Methode in der biometrischen Identifikation von Personen und Tatortspuren, schreibt der Bundesrat. Es komme insbesondere dann zur Anwendung, wenn keine Fingerabdruck- oder DNA-Spuren vorhanden seien.

Konkret könne – analog zu einem Fingerabdruckvergleich – in einem Strafverfahren ein Bild eines oder einer Verdächtigen mit Bildern abgeglichen werden, die im heutigen Fingerabdrucksystem namens Afis des Bundesamts für Polizei (Fedpol) gespeichert sind. Andere Quellen wie Ausweisbilder oder Fotos aus sozialen Netzwerken dürften nicht verwendet werden. Zudem würden Bilder gesuchter Personen nicht automatisch und in Echtzeit mit Überwachungskameras abgeglichen.

Höhere Erfolgsquote

Das heutige System muss laut Bundesrat auf das Jahr 2026 hin erneuert werden. Für das Projekt «Afis 2026» hiess der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 24.61 Millionen Franken gut. Über diesen muss noch das Parlament entscheiden. Offen ist, welche Software der Bund für die Umsetzung nutzen wird. Für den Betrieb des neuen Systems dürften laut dem Bundesrat jährlich knapp 6 Millionen Franken anfallen.

Bei der Einführung des heutigen Systems wurde noch auf den Gesichtsbildabgleich verzichtet, weil die Kosten damals im Vergleich zum Nutzen zu hoch waren, wie die Regierung weiter schreibt. Heute sei die Ausgangslage eine andere: Die Erfolgsquote und die Zuverlässigkeit des Gesichtsbildabgleichs seien dank des technologischen Fortschritts deutlich besser geworden. In über 99 von 100 Fällen taucht die tatsächlich gesuchte Person zuoberst auf.

Die notwendigen Rechtsgrundlagen, damit der Gesichtsbildabgleich zur Identifikation von Personen und Tatortspuren genutzt werden kann, bestehen bereits seit 2013. Für den künftig möglichen Gesichtsbildabgleich gelten die gleichen Datenschutzbestimmungen wie für Fingerabdrücke und DNA-Profile.

Bei verschiedenen Sicherheitsbehörden in der Schweiz, beispielsweise am Flughafen Zürich, kommt die Gesichtsbildabgleich-Technologie bereits zum Einsatz. Auch im Ausland – beispielsweise in Deutschland, Frankreich und Österreich – kennt man das System bereits. Dort werden höhere Quoten bei der Aufklärung von Straftaten und der Identifikation von Personen vermeldet.

«Zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung»

Das Fedpol bearbeitet gemäss eigenen Angaben jährlich über 340’000 Anfragen zur Identifikation und verzeichnet 110’000 Treffer pro Jahr. Die automatisierte Identifikation von Personen und Tatortspuren anhand von Finger- und Handabdrücken sei «ein zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung», schreibt der Bundesrat.

Quelle: watson.ch